Angela Straube

Rechtsanwältin Angela Straube ist seit 2005 als Anwältin tätig und übernahm im Jahr 2006 die Kanzlei der Rechtsanwältin Christine Piper.

Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit liegen seit Beginn im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. 

Ziel Ihrer Tätigkeit ist eine engagierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die gemeinsame Arbeit an einer bestmöglichen Lösung. 

„Als Anwältin für Familien- und Erbrecht weiß ich, dass die Anliegen meiner Mandanten oftmals emotional hoch belastend und sehr persönlich sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und einer ausgeprägten Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, Ihren Fall umfassend zu prüfen und die für Sie und auch andere Beteiligte beste Lösung zu finden. 

Wenn möglich, vermeide ich langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht. Lieber versuche ich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wenn nötig, setze ich mich aber auch vor Gericht mit Nachdruck für Sie ein.“

Welches Anliegen haben Sie?

Scheidung & Trennung 

Mit dem Ziel, eine gute und möglichst einvernehmliche Lösung für Sie und Ihren Partner zu finden, berate ich Sie umfassend zu Trennungsfolgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgen.

Wohnortliche Nähe zu unserer Kanzlei spielt keine Rolle, ich begleite Sie in Ihrem Scheidungsverfahren gern bundesweit vor allen Gerichten. Ein regelmäßiger Kontakt via Telefon und Mail zur Bearbeitung Ihres Mandats ist bei uns gängig und ebenso zielführend.

  • Vermittlung zwischen Ehe- und Lebenspartnern in außergerichtlichen Verfahren
  • Beratung und Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorbereitung von Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Beratung zur einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt 
  • Prüfen einer Härtefallscheidung
  • Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Zugewinnausgleich
  • Prüfen und ggf. Vorbereiten von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich 
  • Interessenvertretung vor Gericht
  • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche einschließlich Prüfen und Berechnen von Unterhaltsansprüchen 


 

Unterhalt

Basierend auf Ihrer finanziellen Lage und Ihrem Verwandtschaftsgrad prüfe ich Ihren Bedarf oder Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt und setze mich für Ihre Rechte ein.

 

  • Beratung zu Unterhaltszahlungen für minderjährige oder volljährige Kinder
  • Prüfung von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt
  • Vermittlung in außergerichtlichen Verfahren
  • Interessenvertretung vor Gericht
  • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Unterhalt oder Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit


 

Zugewinn & Vermögen

Ich unterstütze Sie bei der gerechten Aufteilung Ihres Vermögens nach der Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner und vertrete Ihre finanziellen Interessen.

  • Prüfung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich und Beantragung des Zugewinnausgleichsverfahrens
  • Beratung zur Aufteilung von Grundbesitz, Vermögen, Darlehen, Firmenanteilen und Hausrat
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche
  • Prüfung und Abwehr von Rückforderungen der Schwiegereltern
     

Sorge- & Umgangsrecht 

Die Entscheidung, wer sich nach einer Trennung um das gemeinsame Kind kümmert, ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Ich setze mich für Ihre Rechte und für die Interessen des Kindes beziehungsweise der Kinder ein.

  • Beratung und Begleitung bei der Geltendmachung von Sorgerechtsansprüchen
  • Beratung zur Vermögens- und Gesundheitssorge
  • Beratung zu Wechselmodellen und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Prüfung und Änderung von Sorgerechtsvereinbarungen
  • Beratung und rechtliche Durchsetzung von Umgangsrechten für Eltern und Großeltern


 


 

Eheverträge
 

Wenn Sie vor Ihrer Trauung oder in einer Lebenspartnerschaft vorsorgen und einen Ehevertrag abschließen möchten, kann ich Sie umfassend beraten.

  • Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen oder Verträgen zu Lebenspartnerschaften
  • Aufsetzen von Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Ehevertrags

 


 

Weitere Anliegen
 

Ich berate Sie außerdem zu Anliegen, die nichteheliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften betreffen und zum Adoptionsrecht.

  • Beratung zum Adoptionsrecht
  • Beratung und rechtliche Vertretung bei Anliegen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
     


 

Arbeitsrecht

Ich biete sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern umfassende Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten an. Bei auftretenden Problemen im Arbeitsverhältnis muss meist schnell gehandelt werden. Dabei strebe ich eine kurzfristige und vorrangig - wenn möglich und gewünscht - einvernehmliche Lösung an.

Für Arbeitnehmer:

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von ordentlichen und fristlosen Kündigungen und Erwirken schnellstmöglichen (gerichtlichen) Kündigungsschutzes
  • Prüfung und Einforderung von ausstehenden Lohnansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Ermahnungen und Abmahnungen
  • Prüfen von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Prüfung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen

Für Arbeitgeber:

  • Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Rechtsberatung zu allen auftretenden Fragen des Arbeitsrechtes
  • Beratung und Vertretung im Vorgehen bei Pflichtverletzungen der Arbeitnehmer, Erstellen von Abmahnungen und Kündigungsschreiben
  • Beratung und Erstellung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Abwehr ungerechtfertigter Gehalts- und Überstundenausgleichsforderungen


 

Erbrecht

Bei allen auftretenden erbrechtlichen Sorgen ist regelmäßig eine hohe Emotionalität und oft eine ungünstige familiäre Verstrickung anzutreffen. Ich höre Ihnen zu und begleite Sie mit meiner Fachkompetenz mit dem Ziel, die erbrechtlichen Konflikte sachlich zu lösen und einem bestmöglichen Ergebnis zuzuführen.

  • Beratung bei Erstellung von Testamenten, erbrechtlichen Verfügungen, Vermächtnissen
  • Prüfen von Testamenten nach einem Erbfall und Ermitteln des persönlichen Erbrechts
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen zur Ermittlung der Höhe des Erbteils / Pflichtteils
  • Allgemeine Beratung zum Erben, Vererben, Vermögensnachfolge und zum Pflichtteilsrecht
  • Beratung auch im Hinblick auf die gewünschte Erbfolge bei Unternehmen und Gesellschaftern
  • Erstellen von Erbverträgen und Verträgen mit Pflichtteilsberechtigten, sowie Begleitung und Überprüfung entsprechender notarieller Vereinbarungen


 

Bußgeldsachen

Ein gelber Brief von der Bußgeldstelle ist immer ärgerlich und teilweise auch existenzbedrohend, wenn ein Fahrverbot droht. Ich berate Sie bereits ab dem Anhörungsschreiben zur Rechtmäßigkeit des drohenden und später erlassenen Bußgeldbescheides und vertrete Ihre Interessen bei Unausweichlichkeit auch vor dem Bußgeldrichter. 

Bitte prüfen Sie aus wirtschaftlicher Sicht bereits vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung ggf. die Anwaltsgebühren trägt. 


 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.