Rechtsanwältin Angela Straube ist seit 2005 als Anwältin tätig und übernahm im Jahr 2006 die Kanzlei der Rechtsanwältin Christine Piper.
Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit liegen seit Beginn im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.
Ziel Ihrer Tätigkeit ist eine engagierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die gemeinsame Arbeit an einer bestmöglichen Lösung.
„Als Anwältin für Familien- und Erbrecht weiß ich, dass die Anliegen meiner Mandanten oftmals emotional hoch belastend und sehr persönlich sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und einer ausgeprägten Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, Ihren Fall umfassend zu prüfen und die für Sie und auch andere Beteiligte beste Lösung zu finden.
Wenn möglich, vermeide ich langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht. Lieber versuche ich, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wenn nötig, setze ich mich aber auch vor Gericht mit Nachdruck für Sie ein.“
Mit dem Ziel, eine gute und möglichst einvernehmliche Lösung für Sie und Ihren Partner zu finden, berate ich Sie umfassend zu Trennungsfolgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgen.
Wohnortliche Nähe zu unserer Kanzlei spielt keine Rolle, ich begleite Sie in Ihrem Scheidungsverfahren gern bundesweit vor allen Gerichten. Ein regelmäßiger Kontakt via Telefon und Mail zur Bearbeitung Ihres Mandats ist bei uns gängig und ebenso zielführend.
Basierend auf Ihrer finanziellen Lage und Ihrem Verwandtschaftsgrad prüfe ich Ihren Bedarf oder Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt und setze mich für Ihre Rechte ein.
Ich unterstütze Sie bei der gerechten Aufteilung Ihres Vermögens nach der Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner und vertrete Ihre finanziellen Interessen.
Die Entscheidung, wer sich nach einer Trennung um das gemeinsame Kind kümmert, ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Ich setze mich für Ihre Rechte und für die Interessen des Kindes beziehungsweise der Kinder ein.
Wenn Sie vor Ihrer Trauung oder in einer Lebenspartnerschaft vorsorgen und einen Ehevertrag abschließen möchten, kann ich Sie umfassend beraten.
Ich berate Sie außerdem zu Anliegen, die nichteheliche Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften betreffen und zum Adoptionsrecht.
Ich biete sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern umfassende Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten an. Bei auftretenden Problemen im Arbeitsverhältnis muss meist schnell gehandelt werden. Dabei strebe ich eine kurzfristige und vorrangig - wenn möglich und gewünscht - einvernehmliche Lösung an.
Für Arbeitnehmer:
Für Arbeitgeber:
Bei allen auftretenden erbrechtlichen Sorgen ist regelmäßig eine hohe Emotionalität und oft eine ungünstige familiäre Verstrickung anzutreffen. Ich höre Ihnen zu und begleite Sie mit meiner Fachkompetenz mit dem Ziel, die erbrechtlichen Konflikte sachlich zu lösen und einem bestmöglichen Ergebnis zuzuführen.
Ein gelber Brief von der Bußgeldstelle ist immer ärgerlich und teilweise auch existenzbedrohend, wenn ein Fahrverbot droht. Ich berate Sie bereits ab dem Anhörungsschreiben zur Rechtmäßigkeit des drohenden und später erlassenen Bußgeldbescheides und vertrete Ihre Interessen bei Unausweichlichkeit auch vor dem Bußgeldrichter.
Bitte prüfen Sie aus wirtschaftlicher Sicht bereits vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung ggf. die Anwaltsgebühren trägt.